Nur Pfände, die mit Zahlungsverkehr oder MoneyGram geleistet werden, können auf die Fahrzeugkost angerechnet werden.
Die mit Kredit- oder Debetkarte autorisierte Pfände werden als schwebende Transaktionen und nicht als tatsächliche Gebühr einbehalten, sodass sie nicht für den Fahrzeugkauf verwendet werden können.