Nur Pfände, die mit Zahlungsverkehr, Zelle oder Money Gram geleistet werden, können auf die Fahrzeugkost angerechnet werden. Die mit Kredit- oder Debetkarte autorisierte Pfände werden als schwebende Transaktionen und nicht als tatsächliche Gebühr einbehalten, sodass sie nicht für den Fahrzeugkauf verwendet werden können.